AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Magna Properties

1. Geschäftsgegenstand
Magna Properties bietet professionelle Dienstleistungen im Bereich der Immobilienvermittlung an. Dazu gehört der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute und unbebaute Immobilien. Unser Portfolio umfasst insbesondere gewerbliche Räume wie Bürohäuser, Ladenlokale, Praxisflächen, Industrieobjekte wie Produktions- und Lagerhallen, Renditeobjekte, Wohngebäude sowie unbebaute Grundstücke. Die Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit für den Abschluss eines Hauptvertrages ist ausreichend für die Entstehung des Provisionsanspruchs.

 2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind streng vertraulich und ausschließlich für den jeweiligen Adressaten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Magna Properties erlaubt. Falls der Empfänger die Informationen ohne Erlaubnis an Dritte weitergibt und es dadurch zu einem Vertragsabschluss kommt, ist der Empfänger zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet. Zudem behalten wir uns das Recht vor, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 3. Entstehen des Provisionsanspruches
Der Provisionsanspruch von Magna Properties entsteht, sobald ein Hauptvertrag über ein von uns benanntes Objekt abgeschlossen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag zu anderen Konditionen oder über ein anderes, jedoch wirtschaftlich vergleichbares Objekt abgeschlossen wird. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, auch wenn der Hauptvertrag später aus Gründen unwirksam wird, die nicht im Verantwortungsbereich von Magna Properties liegen.

 4. Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unsere Provision ist fällig, sobald der Hauptvertrag unterzeichnet ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Magna Properties unverzüglich über den Abschluss des Hauptvertrages zu informieren und auf Anfrage eine Kopie des Vertrages bereitzustellen. Die Zahlung der Provision hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen.

 5. Provisionssätze
Die Vergütung für die Dienstleistungen von Magna Properties wird in Form einer Provision berechnet. Diese Provision ist abhängig von der Art des vermittelten oder nachgewiesenen Geschäfts und den damit verbundenen Konditionen. Die Höhe der Provision versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die nachstehenden Provisionssätze gelten für verschiedene Arten von Transaktionen:
Vermietung und Verpachtung:
Laufzeit bis zu 5 Jahren: 3 Nettomonatsmieten
Laufzeit zwischen 5 und 10 Jahren: 3,5 Nettomonatsmieten
Laufzeit zwischen 10 und 15 Jahren: 4 Nettomonatsmieten
Laufzeit von 15 Jahren oder mehr: 5 Nettomonatsmieten
Bei Vereinbarung von Optionen oder Sonderkündigungsrechten: zusätzliche 1 Nettomonatsmiete
Staffelmiete: Berechnung der Provision auf Basis der durchschnittlichen Nettomonatsmiete über die gesamte Vertragslaufzeit
Kauf von Immobilien:
Provision: 4 % des notariell beurkundeten Gesamtkaufpreises einschließlich aller damit verbundenen Nebenleistungen
Share Deals: Berechnung der Provision auf Basis des Verkehrswertes der Immobilie
An- und Vorkaufsrecht:
Provision bei Vereinbarung des Rechts: 1 % des Verkehrswertes
Zusätzliche Provision bei Ausübung des Rechts: weitere 4 % des Kaufpreises

 6. Haftungsausschluss
Die Informationen in unseren Angeboten basieren auf Angaben Dritter und sind unverbindlich. Magna Properties übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

 7. Tätigkeiten für Dritte
Magna Properties behält sich das Recht vor, auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, sofern keine Interessenkonflikte bestehen.

 8. Datenschutz
Magna Properties verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Diese Daten werden ausschließlich zur Erfüllung der Vertragszwecke verwendet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, personenbezogene Daten nach Vertragsbeendigung zu löschen oder auf Anforderung an uns zurückzugeben.

 9. Streitbeilegung
Magna Properties ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und rechtswirksam ist.